Die Mehrwertsteuer trifft Ferienvermietungen: Alles, was Sie über die Richtlinie (EU) 2025/516 wissen müssen

1. Warum ist das wichtig?

Der Rat der Europäischen Union hat die Richtlinie (EU) 2025/516 im Rahmen des Pakets „VAT in the Digital Age“ (ViDA) beschlossen. Ab 1. Juli 2028 muss jede Kurzzeit‑Ferienvermietung 10 % MwSt. erheben, auch wenn der Eigentümer keine hotelähnlichen Dienste anbietet.


2. Hintergrund

  • Wettbewerbsverzerrung : Hotels zahlten bereits MwSt., viele Privatvermieter waren befreit.
  • ViDA soll sicherstellen, dass „digital wie physisch besteuert wird“ und Steuerlücken schließen.

3. Kernaussagen der Richtlinie (EU) 2025/516

KernpunktDetails
GeltungsbereichKurzzeitvermietungen (≤ 30 Nächte am Stück an denselben Gast).
Neue Rolle der PlattformenAirbnb, Booking u. a. werden „fiktive Lieferanten“ und führen die MwSt. ab, falls der Gastgeber nicht registriert ist.
Satz in SpanienVoraussichtlich 10 % ermäßigter Satz wie im Hotelgewerbe.
Weiterhin steuerfreiLangzeitmieten (> 30 Nächte) oder Hauptwohnsitzverträge.
FristplanNationale Umsetzung bis 30. Juni 2028; Anwendung ab 1. Juli 2028 (früher möglich).

4. Auswirkungen für Vermieter

  1. MwSt‑Registrierung (NIF‑IVA) oder Nutzung des OSS.
  2. Rechnungen mit 10 % MwSt. ausstellen oder Plattform abrechnen lassen.
  3. Buchführung und vierteljährliche Meldungen.
  4. Preisgestaltung : Steuer einpreisen oder Marge reduzieren.

5. Häufige Fragen

  • Gilt das für einzelne Zimmer? Ja, sofern Aufenthalt ≤ 30 Nächte.
  • Schon Service angeboten? Sie waren bereits steuerpflichtig.
  • MwSt. in jedem Land? Nein, über den OSS zentral abführen.
  • Kann Spanien früher starten? Ja, wird politisch diskutiert.

6. Fazit

Drei Jahre bleiben zur Vorbereitung: Passen Sie Preise, Registrierung und Systeme jetzt an. Edeal Homes begleitet Sie bei der Umsetzung.


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