Die Mietdauer für Ferienwohnungen in der Valencianischen Gemeinschaft ist mit dem neuen Dekret-Gesetz 9/2024 der Generalitat Valenciana auf maximal 10 Tage, also 9 Nächte, begrenzt.
In diesem Beitrag konzentrieren wir uns auf alle Punkte, die Ferienwohnungen betreffen, da Edeal Homes ein Unternehmen ist, das sich in Dénia auf die Verwaltung von Urlaubs-, Kurzzeit- und Langzeitvermietungen spezialisiert hat. Wir möchten unsere aktuellen und zukünftigen Kunden so klar wie möglich informieren.
Seit August 2024 dürfen Ferienwohnungen nur noch maximal 10 Tage, also 9 Nächte, an denselben Touristen vermietet werden. Achtung: Nach Ablauf der 9 Nächte darf keine Folge-Buchung durch ein anderes Familienmitglied oder eine andere Person aus derselben Gruppe vorgenommen werden.
Außerdem erinnert das neue Dekret daran, dass Ferienwohnungen komplett (nicht nach Zimmern) vermietet werden, eine einzigartige und individuelle Katasterreferenz des Objekts haben, ein städtebauliches Zertifikat für die Nutzung zu touristischen Zwecken vorweisen, das von der Stadtverwaltung (hier Dénia) ausgestellt wurde, und ausschließlich für touristische Zwecke genutzt werden (verwaltet durch einen Ferienwohnungsmanager oder beworben und über touristische Plattformen gebucht).
Beschränkung der Nächte für Ferienvermietungen (vorerst), jedoch nicht für saisonale Vermietungen.
Derzeit können wir Vermietungen von mehr als 9 Nächten in bestimmten Zeiträumen durchführen (nach vorheriger Information an die Tourismusbehörde), sofern: die Buchung nicht über Online-Tourismusportale wie Booking, Airbnb, Rentalia usw. erfolgt ist und ein formeller Saisonmietvertrag zwischen dem Mieter und dem Eigentümer oder Verwalter der Unterkunft besteht. Außerdem dürfen diese Vermietungen nicht an Touristen erfolgen, da sie sonst ebenfalls als touristische Vermietung und nicht als saisonale Vermietung gelten würden.
Es ist wichtig zu wissen, dass im Falle von Problemen mit saisonalen Mietern die Unterkünfte oder Eigentümer nicht so geschützt sind, wie es derzeit bei touristischen Vermietungen der Fall ist, sondern dass sie dem städtischen Mietrecht (LAU) unterliegen.
All dies zudem in Erwartung, dass die Regierung die LAU ändert und darin festlegt, dass saisonale Vermietungen sich an keine Art von Touristen richten dürfen.
Die Streichung der Eintragung im Tourismusregister der Gemeinschaft Valencia erfolgt in den folgenden Fällen:
a) Erklärung der Einstellung der Tätigkeit durch den im Register eingetragenen Inhaber.
b) Wesentliche Ungenauigkeit, Falschheit oder Unterlassung von Daten, Erklärungen oder Dokumenten, die einer Mitteilung oder verantwortlichen Erklärung beigefügt oder darin aufgenommen wurden.
c) Änderung oder Wegfall der Umstände und Anforderungen, die zur Eintragung im Register geführt haben.
d) Wenn die Tätigkeit oder der Dienst nach Ablauf von zwei Monaten seit der Vorlage der erforderlichen verantwortlichen Erklärung nicht aufgenommen wurde.
e) Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde über eine endgültige Entscheidung, die das Fehlen der erforderlichen Genehmigungen oder Lizenzen für die Tätigkeit feststellt, nach Durchführung des entsprechenden Verfahrens.
f) Feststellung durch die Tourismusinspektion, dass die touristische Tätigkeit für mehr als 1 Jahr eingestellt wurde.
g) Im Falle von Ferienwohnungen, zusätzlich zu den oben genannten Fällen, wenn die im zweiten Übergangsbestimmung des Dekrets 10/2021 vorgesehene Katasterreferenz des Gebäudes nicht vor dem 31. Dezember 2024 mitgeteilt wurde.
h) Im Falle von Ferienwohnungen, zusätzlich zu den oben genannten Fällen, das Fehlen einer neuen verantwortlichen Erklärung zur Erneuerung nach Ablauf der für die Gültigkeit der Eintragung festgelegten fünfjährigen Frist, in der vorgeschriebenen Form und Frist.
i) Im Falle von Ferienwohnungen, zusätzlich zu den oben genannten Fällen, eine Bescheinigung der Stadtverwaltung am Wohnsitz der Wohnung über eine endgültige Entscheidung in einem Verfahren zur Wiederherstellung der städtebaulichen Legalität, die die Einstellung der Tätigkeit anordnet.
j) Im Falle von Ferienwohnungen, zusätzlich zu den oben genannten Fällen, wenn festgestellt wird, dass die Unterkunft während des als touristisch deklarierten Zeitraums als Wohn- oder Saisonmietobjekt im Sinne des Gesetzes 29/1994 vom 24. November über städtische Mietverträge genutzt wird.
Leichte Verstöße aus dem vorherigen Gesetz zur Regelung der Ferienvermietungen werden gestrichen, und es geht direkt zu schweren Verstößen über.
Aktive Anforderungen für alle Ferienwohnungen, deren Nichteinhaltung als schwerer Verstoß gilt:
Nichteinhaltung der im Absatz b des Artikels 19.1 genannten Pflicht, während der Vermarktung über jegliche Medien, insbesondere über Informationsdienste, genaue Angaben zum Standort und zur Registrierungsnummer der Wohnung im Tourismusregister der Gemeinschaft Valencia zu machen.
Unterlassene formgerechte Mitteilung des Eigentümerwechsels. Das bedeutet, dass eine Verwaltungsgesellschaft von Ferienwohnungen, die Ihre Ferienwohnung verwaltet, die touristische Lizenz auf ihren Namen übertragen lassen muss und nicht auf den Namen des Eigentümers belassen darf.
Weigerung des Eigentümers der Ferienwohnung, die Identität oder Daten (Vertrag oder anderes Dokument) der Person anzugeben, die für die touristische Aktivität verantwortlich ist.
Anforderungen, die seit Veröffentlichung des Dekret-Gesetzes 9/2024 zu erfüllen sind
Für Ferienwohnungen, die bereits in Betrieb sind, ist Folgendes erforderlich:
Veröffentlichung der genauen Adresse der Unterkunft und der individuellen Katasterreferenz des Gebäudes. Zusätzlich zur Registrierungsnummer der Wohnung im Tourismusregister der Comunidad Valenciana, die bereits vor diesem Dekret-Gesetz verpflichtend war.
Vor der Ankunft müssen dem Touristen die Verhaltensregeln der Gemeinschaft, in der die Wohnung liegt, die Nutzungsbedingungen der Einrichtungen und der Umgang mit Haustieren mitgeteilt werden, um ein friedliches Zusammenleben zu gewährleisten und die Sicherheit oder physische Unversehrtheit anderer Gäste nicht zu gefährden. Diese Regeln müssen zudem vom Touristen vor seiner Ankunft ausdrücklich akzeptiert werden.
Wann beginnt der 5-jährige Gültigkeitszeitraum für die Registrierung im Tourismusregister?
1.- WOHNUNGEN, DIE BIS ZUM 07/08/24 EINGETRAGEN SIND (vor Inkrafttreten des DL für Wohnungen): ERNEUERUNG AM 08/08/29.
2.- WOHNUNGEN, DIE AB DEM 08/08/24 EINGETRAGEN SIND (ab Inkrafttreten des DL für Wohnungen): ERNEUERUNG 5 JAHRE AB DEM EINTRAGUNGSDATUM, WIE IN DER MITTEILUNG ANGEGEBEN.
Neue Ferienwohnungen müssen die in Anhang III des Dekret-Gesetzes 9/2024 festgelegten Mindestanforderungen erfüllen. Für Wohnungen, die bereits vor dem neuen Dekret lizenziert wurden, gilt eine Frist von 5 Jahren (bis einen Monat vor dem 08/08/2029).
- Zugang und Kommunikation
• Fluchtplan des Gebäudes an der Tür der Wohnung oder, falls nicht vorhanden, Notfallanweisungen in mehreren Sprachen.
• Aufzug (ab Erdgeschoss + 4).
• Kunden-Eingang, bei Wohnungen im Erdgeschoss.
• 24-Stunden-Kontaktnummer.
(1) Zu verstehen ist, dass ein Erdgeschoss + 4 vom Aufzug befreit ist.
- Einrichtungen und Dienstleistungen
• Steckdosen in allen Räumen mit Spannungsanzeige (1).
• Warmwasser.
• Fluchtplan an der Tür der Wohnung.
• Liste der Notrufnummern und wichtiger Kontakte an einem sichtbaren Ort.
• Klimaanlage (2), mindestens im Wohnzimmer-Essbereich oder Wohnzimmer-Esszimmer-Küche.
• Heizung (2), mindestens im Wohnzimmer-Essbereich oder Wohnzimmer-Esszimmer-Küche.
• Internetverbindung, es sei denn, die Wohnung befindet sich in einem Gebiet ohne Abdeckung.
• Erste-Hilfe-Kasten.
• Detaillierte Informationen über das nächstgelegene medizinische Zentrum.
• Liste der Notrufnummern und wichtiger Kontakte.
• Empfangsdienst. Schlüsselübergaben durch Schlüsselkästen im öffentlichen Raum sind verboten.
• Reinigungsdienst (3).
• Wäschewechsel (3).
• Reparatur- und Wartungsservice (3).
(1) Die Spannungsanzeige an den Steckdosen kann durch eine allgemeine Spannungsanzeige für die gesamte Unterkunft an einem sichtbaren Ort ersetzt werden.
(2) Möglichkeit, eine Temperatur entsprechend den geltenden Energieeinsparungsgesetzen zu erreichen.
(3) Die Bereitstellung von Reinigungs-, Wäscherei-, Wäschewechsel-, Reparatur-, Wartungs- und Müllabholdiensten richtet sich nach dem für die Belegung der Wohneinheit abgeschlossenen Vertrag.
- Mindestgrößen von Wohnungen und Räumen
Die Mindestgrößen der Wohnungen müssen den Wohnnutzungsbestimmungen entsprechen.
- Ausstattung der Ferienwohnungen
Die Wohnungen müssen im Allgemeinen mit Möbeln, Geschirr, Küchenutensilien, Bettwäsche und anderen Utensilien ausgestattet sein, die den Bedürfnissen der Gäste entsprechend ihrer Kapazität gerecht werden. Alle Schlafzimmer müssen einen Schrank haben.
Die Wohnung muss eine Waschmaschine enthalten, es sei denn, sie befindet sich in einem Gebäude mit einer gemeinsamen Wäscherei, die den Gästen zur Verfügung steht.
Die Küche muss mindestens die folgenden Elemente enthalten:
Kühlschrank.
Elektrisches Bügeleisen.
Ofen/Mikrowelle.
Dunstabzugshaube oder eine andere Lüftungseinrichtung.
Mindestens zwei Elektroherdplatten, wenn die Wohnung für bis zu 4 Personen vorgesehen ist. Ab 5 Personen sind drei oder mehr Herdplatten erforderlich.