1. Warum ist das wichtig?
Der Rat der Europäischen Union hat die Richtlinie (EU) 2025/516 im Rahmen des Pakets „VAT in the Digital Age“ (ViDA) beschlossen. Ab 1. Juli 2028 muss jede Kurzzeit‑Ferienvermietung 10 % MwSt. erheben, auch wenn der Eigentümer keine hotelähnlichen Dienste anbietet.
2. Hintergrund
- Wettbewerbsverzerrung : Hotels zahlten bereits MwSt., viele Privatvermieter waren befreit.
- ViDA soll sicherstellen, dass „digital wie physisch besteuert wird“ und Steuerlücken schließen.
3. Kernaussagen der Richtlinie (EU) 2025/516
Kernpunkt | Details |
Geltungsbereich | Kurzzeitvermietungen (≤ 30 Nächte am Stück an denselben Gast). |
Neue Rolle der Plattformen | Airbnb, Booking u. a. werden „fiktive Lieferanten“ und führen die MwSt. ab, falls der Gastgeber nicht registriert ist. |
Satz in Spanien | Voraussichtlich 10 % ermäßigter Satz wie im Hotelgewerbe. |
Weiterhin steuerfrei | Langzeitmieten (> 30 Nächte) oder Hauptwohnsitzverträge. |
Fristplan | Nationale Umsetzung bis 30. Juni 2028; Anwendung ab 1. Juli 2028 (früher möglich). |
4. Auswirkungen für Vermieter
- MwSt‑Registrierung (NIF‑IVA) oder Nutzung des OSS.
- Rechnungen mit 10 % MwSt. ausstellen oder Plattform abrechnen lassen.
- Buchführung und vierteljährliche Meldungen.
- Preisgestaltung : Steuer einpreisen oder Marge reduzieren.
5. Häufige Fragen
- Gilt das für einzelne Zimmer? Ja, sofern Aufenthalt ≤ 30 Nächte.
- Schon Service angeboten? Sie waren bereits steuerpflichtig.
- MwSt. in jedem Land? Nein, über den OSS zentral abführen.
- Kann Spanien früher starten? Ja, wird politisch diskutiert.
6. Fazit
Drei Jahre bleiben zur Vorbereitung: Passen Sie Preise, Registrierung und Systeme jetzt an. Edeal Homes begleitet Sie bei der Umsetzung.