Einheitliche Anlaufstelle für temporäre Unterkünfte: Alles, was Eigentümer 2025 wissen müssen

Liebe Eigentümer,

Mit dem Inkrafttreten der neuen Vorschriften für die Vermietung von Wohnraum ist es nun verpflichtend, Ihre Unterkunft bei der neuen Einheitlichen Anlaufstelle für temporäre Unterkünfte zu registrieren.

Dieses offizielle Register wurde geschaffen, um Transparenz und Kontrolle über das Angebot an Kurzzeitvermietungen zu gewährleisten, und wird ab Juli 2025 verpflichtend sein.

Hier erklären wir Ihnen einfach, was die Anlaufstelle ist, wofür sie dient und wie Sie Ihre Unterkunft registrieren können.

Was ist die Einheitliche Anlaufstelle?

Die Einheitliche Anlaufstelle ist eine digitale Plattform, die vom Ministerium für Wohnungswesen und Stadtentwicklung ins Leben gerufen wurde.

Ihre Ziele sind: • Die zentrale Erfassung aller Wohnungen und Zimmer, die zur touristischen Vermietung angeboten werden.
• Die Vergabe einer offiziellen Mietregistrierungsnummer (MRN), die die Unterkunft eindeutig identifiziert.
• Die Erleichterung der Überwachung und Rückverfolgbarkeit touristischer Aktivitäten sowohl für Behörden als auch für Nutzer.

Offizieller Zugang:
👉 Einheitliche Anlaufstelle für temporäre Unterkünfte

Warum ist die Registrierung verpflichtend?

• Ab Juli 2025 ist eine Mietregistrierungsnummer (MRN) erforderlich, um Ihre Unterkunft auf Plattformen wie Airbnb, Booking, Vrbo usw. bewerben zu dürfen.
• Ohne diese Nummer dürfen Sie Ihre Unterkunft nicht legal anbieten oder vermieten.
• Diese Verpflichtung ergänzt weitere neue Maßnahmen, über die wir bereits in unserem Artikel zur 10-Tage-Vermietungsgrenze für touristische Unterkünfte in der Region Valencia berichtet haben.

Wer muss sich registrieren?

• Eigentümer von Wohnungen, die vollständig vorübergehend vermietet werden.
• Eigentümer, die Zimmer innerhalb ihrer Hauptwohnung vermieten.
• Agenturen oder Unternehmen, die Kurzzeitvermietungen verwalten.

Wichtig ist auch, dass Eigentümer zusätzlich zur Registrierung bei der Einheitlichen Anlaufstelle die neuen Anforderungen zur Identifizierung von Reisenden gemäß Königlichem Dekret 933/2021 einhalten müssen.

Wie beantrage ich die Mietregistrierungsnummer (MRN)?

Das Verfahren ist vollständig online über die elektronische Plattform des spanischen Registrarskollegiums möglich:
👉 https://sede.registradores.org/

Schritte zur Beantragung:

  1. Identifikation auf der elektronischen Plattform:
    ◦ Sie müssen beim Dienst angemeldet sein und ein elektronisches Zertifikat besitzen.
  2. Zugang zur Online-Antragstellung:
    ◦ Wählen Sie im Schnellzugriff-Menü „Mietregistrierungsnummer“ aus.
  3. Ausfüllen des Formulars:
    ◦ Sie müssen Angaben zu Ihrer Immobilie machen (CRU, Adresse, Katasterreferenz, Anzahl der Zimmer usw.).
    ◦ Notwendige Dokumente beifügen, zum Beispiel die regionale Lizenz, sofern vorhanden.
  4. Unterschrift und Einreichung:
    ◦ Die Dokumente werden mit der Anwendung Autofirm@ elektronisch unterschrieben.
    ◦ Anschließend senden Sie den Antrag online ab.
  5. Erhalt der vorläufigen Nummer:
    ◦ Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie Ihre vorläufige MRN per E-Mail.

Weitere Einzelheiten finden Sie im offiziellen Leitfaden:
📄 Offizieller Leitfaden zur Beantragung der Mietregistrierungsnummer (PDF)

Welche Vorteile bietet dieses System?

✅ Vereinheitlichung der Verfahren in ganz Spanien.
✅ Vermeidung doppelter Registrierungen auf verschiedenen Plattformen.
✅ Gewährleistung für Kunden, dass Ihre Unterkunft ordnungsgemäß legalisiert ist.
✅ Erleichterte Datenübermittlung an die Behörden bei Bedarf.

Wichtig

• Wenn Sie Ihre Unterkunft nicht rechtzeitig registrieren, drohen Sanktionen sowie die Entfernung Ihrer Anzeige von digitalen Plattformen.
• Die Registrierungsnummer muss in allen Ihren Online-Anzeigen sichtbar sein.

Unser Tipp

Wir empfehlen allen Eigentümern dringend, ihre Registrierung nicht bis zur letzten Minute aufzuschieben.

Je früher Sie die MRN erhalten, desto beruhigter können Sie Ihre Unterkunft weiterhin rechtssicher vermieten.

Zudem empfehlen wir Ihnen, sich über alle neuen Verpflichtungen zu informieren, die touristische Vermieter betreffen, wie zum Beispiel die zeitliche Begrenzung von Vermietungen in der Region Valencia und die Pflicht zur Registrierung von Reisenden gemäß dem Königlichen Dekret 933/2021.

Haben Sie Fragen zur Anpassung an die neuen Vorschriften?
📞 Kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne.

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